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So unterstützen Bund und Länder Existenzgründer bei der Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge
So unterstützen Bund und Länder Existenzgründer bei der Unternehmensnachfolge

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist meist kostspielig, insbesondere dann, wenn Existenzgründer eine Unternehmensübernahme planen. Gründer, die auf fremde Kapital angewiesen sind, profitieren beispielsweise von staatlichen Förderprogrammen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge. Wir sagen Ihnen, warum welche Vorteile eine Betriebsübernahme für Gründer hat und welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

Unternehmensnachfolge: Reizvolle Chance für engagierte Existenzgründer

Im Vergleich zu einem klassischen Startup liegen die Vorteile einer Betriebsbernahme für Existenzgründer auf der Hand: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, verfügt über einen Kundenstamm und bestehende Lieferanten sowie über eine bereits funktionierende Verwaltung. Diese bereits vorhandene Basis ist von großem Wert, da sich ein Gründer diesen Unternehmensstand durch viel Zeit und Geld erst einmal erarbeiten müsste. 

Die Übernahme eines Unternehmens birgt deshalb im Vergleich zu einer klassischen Existenzgründung ein bereits vorhandenes Fundament. Der Erhalt und der Ausbau dieses Fundaments ist jedoch kostspielig - angefangen beim Unternehmensauf bis hin zur Umsetzung neuer Produktideen und Marketingkampagnen. Damit Betriebsnachfolger ihre ehrgeizigen Pläne in die Tat umsetzen können, unterstützt der Staat Unternehmensnachfolger mit eine ganze Reihe an Förderprogrammen.

Regionale und überregionale Förderprogramme

Die Unternehmensnachfolge ist aktuell eines der wichtigsten Themen im Mittelstand. Und dieser ist wiederum der Motor der deutschen Wirtschaft. Bund und Länder haben deshalb ein großes Interesse daran, dass eine Unternehmensübernahme in KMU durch einen geeigneten Firmennachfolger reibungslos verläuft. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Vielzahl an Förderprogrammen aufgelegt, die Existenzgründer bzw. Nachfolger finanziell bei der Unternehmensnachfolge unterstützen. 

Über die Förderdatenbank können sowohl bundesweite als auch regionale Förderprogramme recherchiert und ausgewählt werden. Bundesweite Förderprogramm werden in der Regel durch die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Auf regionaler Ebene erfolgt die Auflage der Förderprogramme hingegen durch die einzelnen Landesregierungen. 

Gründerkredite der KfW: Ideal für Firmennachfolger in Gründung 

Die Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eignen sich beispielsweise ideal für Firmennachfolger in Gründung. Denn die einzelnen Darlehen stehen keineswegs nur für Neugründungen zur Verfügung, sondern explizit auch für den Kauf eines Unternehmen oder Unternehmensanteils genutzt werden, sofern Gründer die Geschäftsführerfunktion übernehmen.

Konkret können folgende Fördermittel des Bundes beantragt werden: 

  • ERP-Kapital für Gründung: bis zu 500.000 Euro Kapital, KfW übernimmt das komplette Kreditrisiko, Finanzierung von Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils sowie von Investitionen und laufenden Kosten, keine Tilgung in den ersten 7 Jahren
  • ERP-Gründerkredit – StartGeld: bis zu 125.000 Euro Kapital, KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos, Finanzierung von Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils sowie Investitionen und laufende Kosten
  • ERP-Gründerkredit – Universell: bis zu 100 Mio. Euro, KfW übernimmt bis zu 90 % des Bankenrisikos, Finanzierung von Material- und Warenlager, Anschaffungen und Investitionen sowie laufende Kosten, bis 2 Jahre tilgungsfrei, bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit: Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro, KfW kann bis zu 70 % des Bankenrisikos übernehmen, für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung 
  • ERP-Mezzanine für Innovation: bis zu 5 Mio. Euro für die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, KfW übernimmt bis zu 60 % des Risikos, für Unternehmen und Freiberufler, die mindestens 2 Jahre am Markt sind

Zur Begriffserläuterung: ERP ist die Abkürzung für European Recovery Program und bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen, das seinen Ursprung im Marshallplan aus dem Jahr 1948 hat und zur Finanzierung des Wiederaufbaus in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen wurde. 

Sie planen eine Existenzgründung bzw. eine Betriebsübernahme oder haben Fragen zu den Fördermitteln von Bund und Ländern? Das Expertenteam von Boss Scout berät Sie gern!

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