Ein Businessplan ist nicht nur für Gründer ein effizientes Instrument, um die Chancen und Risiken am Markt vor der Unternehmensgründung realistisch einschätzen zu können. Auch bei der Unternehmensnachfolge ist ein Businessplan für Nachfolger - auch Fortführungsplan genannt - Pflicht und spielt beispielsweise im Rahmen einer Wertermittlung eine entscheidende Rolle. Dafür bedarf es einer umfassenden Analyse der IST-Situation, die auf realistischen Daten basiert und gleichzeitig Einblicke in den geplanten SOLL-Zustand des Unternehmens liefert.
Wer ein bestehendes Unternehmen weiterführen möchte, muss die gleichen Voraussetzungen wie jemand erfüllen, der neu gründet. Während Existenzgründer einen Businessplan schreiben, also ihr geplantes Business analysieren und beschreiben, erstellt ein Nachfolger einen Fortführungsplan. Zwar ähnelt die unternehmerische Planung die einer Neugründung, jedoch gibt es auch wesentliche Unterschiede. So geht es beim Fortführungsplan in erster Linie um die Beschreibung der Geschäftsidee im Zuge der Weiterführung des Unternehmens, während Neugründer ein Unternehmen erst einmal aufbauen müssen.
Ein Fortführungsplan konzentriert sich auf das bereits laufende Geschäft sowie auf bereits vorhandene Mitarbeiter und Lieferanten. Detailliert beschrieben werden sollten außerdem die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Zielgruppe für die bereits bestehende sowie für die zukünftigen Geschäftsfelder. Ebenso sollte die aktuell vorhandene interne Organisation sowie die geplanten Veränderungen im Bestandsunternehmen beschreiben werden.
Ziel ist es, den IST-Zustand des Unternehmens so detailliert wie möglich zu beschreiben, um den SOLL-Zustand des Unternehmens im Rahmen der Unternehmensfortführung definieren zu können.
Der Fortführungsplan im Rahmen einer Unternehmensnachfolge muss alle relevanten Informationen zum Geschäftsmodell, zum Markt, zu den Wettbewerbern, zum Marketing und Vertrieb sowie zur Finanzierung enthalten. Die Punkte gleichen im Wesentlichen denen, die in einem Businessplan für Gründer enthalten sein müssen.
Angegeben werden sollte außerdem:
Bei der Finanzplanung sollte zudem eine möglichst genaue Abschätzung des Zeitpunktes erfolgen, bis wann die Amortisierung der Übernahmekosten aus dem laufenden Betrieb erfolgen soll.
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