Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn erfolgt eine Betriebsübernahme in mehr als 50 Prozent Nachfolgeregelungen durch eine familieninterne Nachfolge. Unterschieden wird hierbei zwischen einer vorweggenommenen Erbfolge und einer schrittweisen Übergabe des Unternehmens.
Bei der vorweggenommenen Erbfolge übertragt der/die Bestandsinhaber:in bereits zu Lebzeiten das Unternehmen vollständig an einen Erben. Hingegen erfolgt die schrittweise Übergabe durch eine Unternehmensgründung (Existenzgründung) in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft.
Eine weitere Form der Betriebsübernahme ist der Kauf eines Unternehmens durch einen Nachfolger. Der Käufer übernimmt hierbei das Eigentum des Unternehmens inklusive aller Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeiten und Forderungen. Alternativ können auch nur Unternehmenseinheiten oder Geschäftsanteile übernommen werden.
Der Erwerb des vollständigen Betriebes kann entweder durch eine Einmalzahlung oder durch den Kauf gegen wiederkehrende Leistungen erfolgen. erfolgen. Handelt es sich um eine Einmalzahlung, erwirbt der Nachfolger das Unternehmen durch eine einmalige Zahlung und profitiert anschließend von einer sofortigen Verfügungsgewalt. Allerdings kann der vereinbarte Kaufpreis im Nachgang nicht oder nur schwer korrigiert werden. Der Kauf gegen wiederkehrende Leistungen hingegen bietet den Vorteil, dass der Kaufpreis nicht auf einmal, sondern beispielsweise in Raten über einen vereinbarten Zeitraum gezahlt werden kann.
Möchte ein Unternehmer nicht mehr als Geschäftsführer tätig sein, das Unternehmen jedoch noch nicht verkaufen kann, bietet sich die Zahlung einer monatlichen Miete oder eine Pachtzahlung durch den/die Nachfolger:in an.
Wenn ein/e Unternehmer:in nicht mehr als Geschäftsführer:in seines/ihres Unternehmens tätig sein möchte, das Unternehmens aber noch nicht verkaufen kann, bietet sich die Übergabe an eine/n Nachfolger:in gegen eine monatliche Zahlung (Miete) an.
Dabei sollte beachtet werden, dass das Unternehmen hierbei nicht in den Besitz des Nachfolgers übergeht, sondern ihm/ihr das Unternehmen inklusive der Betriebseinrichtung und Maschinen zur Verfügung gestellt wird. Das heißt, etwaige gewünschte Veränderungen dürfen Mieter nur mit dem Einverständnis des Inhabers vornehmen. Der/die Mieter:in ist damit nicht frei in seiner/ihrer Entscheidungsgewalt. Diese Art der Nachfolgeregelung wird häufig im Einzelhandel angewendet.
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